Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Von Feuerwehren, auch rein ehrenamtlichen Feuerwehren, ist im Rahmen des Arbeitsschutzes eine Gefährdungsbeurteilung für Feuerwehrangehörige immer dann durchzuführen, wenn keine Feuerwehrdienstvorschriften bestehen oder soweit Gefährdungen aus dem Feuerwehrdienst nicht Gegenstand einer Feuerwehrdienstvorschrift sind ( vgl.Nr. 2.2.5 zu  § 3 Grundsätze der Prävention in GUV- R A 1 ). Hierzu steht im Internet eine allgemein informierende Broschüre zum Thema Gefährdungsbeurteilung zum Herunterladen zur Verfügung:

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