Aufgrund der Mitgliedschaft des DFV in der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) können auch über den Verband der Feuerwehren in NRW entsprechende Ehrungen beantrag werden.
B D M V - Ehrungen für Musikerinnen und Musiker
Für den Antrag ist ein besonders für die Feuerwehr gestaltetes Antragsformular zu verwenden. Dieses steht unten als Download bereit. Vor Antragstellung ist gewissenhaft zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die vorgesehenen Ehrungen erfüllt sind. Alle Angaben auf dem Formular müssen genau den Fragestellungen entsprechen. Wichtig ist der Ehrungstermin, die Bankverbindung für die Abbuchung des Rechnungsbetrages und die Anschrift, an die die Ehrungsutensilien verschickt werden sollen.
Die beantragende Stelle muss die Befürwortung des Antrages durch die zuständige Stelle mit entsprechendem Dienststempel einholen (Stadt / Kreis / Verband). Danach erhält der Landesstabführer den Antrag zur Genehmigung und Weiterleitung an die BDMV.
Der Antrag muss 6 Wochen vor dem Ehrungstermin beim Landesstabführer eingereicht sein!
Thorsten Zywietz
Nienkamp 3a
59320 Ennigerloh
thorsten.zywietz(at)vdf-nrw.de
Tel.: 02587 / 919754
Fax: 02587 / 919786
Nach Möglichkeit sollten die Ehrungen durch Führungspersonen der Feuerwehr oder des Verbandes vorgenommen werden. Eine Übersicht der verschiedenen Ehrungsmöglichkeiten sind der unten als Download bereitstehenden Ehrugnsordnung zu entnehmen.
PRO MUSICA - Plakette
Die PRO MUSICA - Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift:
PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN
die Rückseite zeigt den Bundesadler.
Die PRO MUSICA - Plakette wird frühestens aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Msuikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischen Arbeit der Pflege der instrumentalen Msuik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Alle weiteren Informationen hierzu stehen hier als Download bereit.
| Antrag auf Ehrung | |
| Antrag auf Ehrung | |
| Ehrungsordnung | |
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| Antrag Pro Musica-Plakette | |
| Antrag Pro Musica-Plakette | |
| Richtlinien Pro Musica-Plakette | |
| Informationen Pro Musica-Plakette |

