§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt nach seiner Eintragung in das Vereinsregister den Namen „Verband der Feuerwehren in NRW e.V." und hat seinen Sitz in Bergneustadt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben
(1) Der Verband betreut die Verbandsangehörigen, dient der Pflege des Feuerwehrwesens, der Förderung des Brand-, Katastrophen- und Umweltschutzes sowie des Krankentransport- und Rettungswesens sowie der Förderung der Jugend- und Altenhilfe in Nordrhein-Westfalen.
(2) Der Verein hat die Aufgabe, die Geschäfte eines Feuerwehrverbandes i.S. des § 16 FSHG NRW auf Landesebene einschließlich Jugendfeuerwehr zu führen. Er soll zeitnah durch Beitritt der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände unter Mitwirkung der Berufsfeuerwehren über die AGBF und die Werkfeuerwehren mittels Satzungsänderung zu einem eingetragen und gemeinnützigen Verein umgewandelt werden.
(3) Es ist ein anliegen des Verbandes, den Betrieb des Tagungshotels der Feuerwehren „Phönix" in Bergneustadt ideell zu unterstützen.

