§ 5 Haushaltsplan, Gewinne, Begünstigungen
(1) Der Haushaltsplan ist jährlich aufzustellen.
(2) Sozialmittel dürfen nur zweckgebunden verwendet werden.
(3) Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
(4) Mitglieder erhalten keine Beitragsrückerstattung.
§ 6 Der Verbandsorgane
(1) Die Organe des Verbandes sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Verbandsausschuss
3. Der Vorstand
4. Der Beirat
Die Organe sollen sich jeweils eine eigene Geschäftsordnung geben.
(2) Der Vorstand ist Mitglied der Verbandsorgane nach Abs. 1 Ziff. 1. und 2.
(3) Beschäftigte des Verbandes können nicht dessen Organen oder den Organen einer seiner Untergliederungen angehören.

