§ 5    Vereinsorgane

 

          Die Organe des Vereins sind:

•1.      Der Vorstand

•2.      Die Mitgliederversammlung

 

 

§ 6    Der Vorstand

 

(1)     Die Geschäfte des Vereins werden von dem Vorstand geführt.

          Der Vorstand besteht aus:

1. dem ersten Vorsitzenden

2. dem zweiten Vorsitzenden

3. dem Kassierer

 

(2)     Die Mitglieder des Vorstandes werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.

 

(3)     Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.

 

(4)     Der erste Vorsitzende leitet den Verband in all seinen Organen. Diese treten satzungsgemäß oder nach Bedarf zusammen. Die Einladung erfolgt in Textform durch den Vorsitzenden mit gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Textform ist im Falle der Übermittlung per Telefax und auch im Falle der Übermittlung per e-mail gewahrt.

 

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