§ 5    Haushaltsplan, Gewinne, Begünstigungen

 

 

(1)     Der Haushaltsplan ist jährlich aufzustellen.

 

(2)     Sozialmittel dürfen nur zweckgebunden verwendet werden.

 

(3)     Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

(4)     Mitglieder erhalten keine Beitragsrückerstattung.

 

 

 

§ 6    Der Verbandsorgane

 

(1)     Die Organe des Verbandes sind:

 

1.      Die Mitgliederversammlung

2.      Der Verbandsausschuss

3.      Der Vorstand

4.      Der Beirat

 

          Die Organe sollen sich jeweils eine eigene Geschäftsordnung geben.

 

(2)       Der Vorstand ist Mitglied der Verbandsorgane nach Abs. 1 Ziff. 1. und 2.

 

(3)     Beschäftigte des Verbandes können nicht dessen Organen oder den Organen einer seiner Untergliederungen angehören.

 

 weiter >>>

 

 

Der erste 24 Stunden Feuerwehrsender