Die Satzung des VdF-NRW

Info zur Satzung

Am 18.12.2009 wurde der VdF zunächst von 12 Angehörigen der Feuerwehren in NRW als sog. Nichtrechtsfähiger Verein gegründet, um schnellstmöglich handlungsfähig zu sein. Von vornherein war geplant, den Verband durch eine Festlegung von Aufgaben und Strukturen weiterzuentwickeln. Dies sollte auch zur Fassung einer neuen Satzung und Eintragung des Vereins in das Vereinsregister (e.V.) führen.

Bereits zum Jahreswechsel hat sich abgezeichnet, dass bei den Feuerwehren in NRW ein großes Interesse besteht, dem neuen Verband beizutreten. Um dies noch vor endgültiger Abstimmung einer Satzung zu ermöglichen, wurde die erste Satzung mit Beschuss vom 18.01.2010 um die notwendigen Punkte ergänzt, die eine Eintragung ermöglichen.

Bei der hier veröffentlichen Satzung handelt es sich daher um eine Satzung, die zunächst die Mindestanforderungen erfüllt und zugleich sicherstellt, dass die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände schnellstmöglich beitreten können. Es wird gebeten zu berücksichtigen, dass der Beitritt von Einzelpersonen nur für die erste Gründungsphase vorgesehen war.

 

Download der Satzung als PDF-Dokument >>>HIER<<<