Aktuelle Informationen zum Thema "Recht"

     

 

Aktuelle neue Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Stand: 17.01.2012

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FSHG geändert

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat durch das zweite Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums vom 8. Dezember 2009 ( GV. NRW. 2009 Seite 765 ) auch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in einigen Paragrafen geändert.

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Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz

Das Innenministerium hat mit Runderlass vom 9.2.2001 Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz veröffentlicht. In diesem Runderlass finden sich zunächst Hinweise für die Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften ( § 5 FSHG ). Es folgen dann Ausführungen  zur Brandschau nach § 6 und zur Durchführung von Brandsicherheitswachen nach § 7 FSHG. Der Runderlass wird komplettiert durch eine
 Anlage , in der Brandschauobjekte aufgeführt worden sind. Zwei weitere Anlagen enthalten einen Leitfaden zur Brandschau und Durchführungsregelungen.
Der Erlass war auf fünf Jahre befristet.

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Neue Rechtsvorschriften zum Jahresende 2009 

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Der erste 24 Stunden Feuerwehrsender